Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) als Chance nutzen Drucken E-Mail

Seit April 2010 sind Abfallerzeuger, -spediteure, -verwerter und -entsorger verpflichtet, sämtliche Nachweise für Abfälle in elektronischer Form zu erstellen.  Von der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens verspricht sich der Gesetzgeber eine nachhaltige Entlastung der gesamten Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Doch bevor es dazu kommen kann, sind sämtliche betroffene Unternehmen aufgefordert, die bisherigen Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Datenaustausch nur noch elektronisch

Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register (entspricht dem bisherigen Nachweisbuch) sind als rechtsverbindliche Dokumente durch eine zertifizierte, elektronische Signatur – eine Art „digitaler Fingerabdruck“ – zu unterzeichnen. Diese Signatur wird durch eine personengebundene Chip-Karte mit den codierten persönlichen Unterschriftdaten und einer Code-Nummer realisiert, die über spezielle Kartenlesegeräte eingelesen werden können. Die Chip-Daten werden mit dem Nachweisdokument virtuell verbunden und „elektronisch versiegelt“. Anschließend werden die so gesicherten Daten zur Nachweisführung an die eigene IT zur weiteren Verwaltung übermittelt.

Der Datenaustausch zwischen den Betrieben und den Behörden wird bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) geführt. Die Datenstrukturen für den Austausch basieren auf standardisierten XML-Schnittstellen, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit spezifiziert wurden.

Kleinere Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Daten zur Übermittlung direkt online einzupflegen; manche Unternehmen werden mit schlüsselfertigen Lösungen, bei denen nach Volumen abgerechnet wird, eine akzeptable Lösung finden. Für größere Betriebe mit entsprechendem Datenaufkommen sind beide Wege unbefriedigend und/oder zu teuer.

Chancen und Potential

Für diese Unternehmen bietet sich die große Chance, vorhandene interne IT-Prozesse und Abläufe – Versandlösungen, Wareneingangskontrolle, Labor-Überwachung der Deklarationen, Lieferantenverzeichnisse etc. –  homogen in die elektronische Abfallnachweisverordnung einzubinden. Die Vermeidung von Mehrfacheingaben, doppelter Datenhaltung und Pflege spricht ebenso für eine Integration in vorhandene Softwarestrukturen wie die zahlreichen Möglichkeiten, das Verfahren positiv zur Gewinnung weiterer Informationen zu nutzen.

Die pdv-software GmbH entwickelt die nötigen Schnittstellen zu den zertifizierten Komponenten, um das an das ZKS abzuliefernde Datenformat zu erzeugen, stellt dabei die Signatur über zugelassene Signaturverfahren sicher und rundet die Lösung auf Wunsch mit einer Dokumentenverwaltung inkl. umfangreichem Berichtswesen ab, um die ein- und ausgehenden Nachweise effektiv organisieren zu können.Als homogene Gesamtlösung betrachtet – d.h. mit der Einbeziehung der Lieferantendaten, dem Datenbestand der europäischen Abfallkataloge, intern hinterlegten Informationen über die Anfallstellen etc. – braucht die eANV nicht mehr als Kosten verursachende Pflichtaufgabe verstanden werden, sondern bietet ein großes Potential, die Informationsströme effektiv und gewinnbringend für die nachhaltige Optimierungsprozesse zu nutzen. 

Unsere Spezialisten beraten Sie gerne unverbindlich über die notwendigen Schritte, um Ihre Abläufe und Systeme an die verbindlichen Anforderungen anzupassen.

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