Automatische Berichte bei PDV-LIS & Co.: Updates aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben Drucken E-Mail

Zum 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" in Kraft getreten. In diesem Gesetz ist u.a. geregelt, dass E-Mails, welche inhaltlich einem Geschäftsbrief gleichzusetzen sind, auch sämtliche vorgeschriebenen Angaben eines Geschäftsbriefes (wie Handelsregisternummer, Geschäftsführer etc.) beinhalten müssen.

Dieses Gesetz wird sicherlich dazu beitragen, eine bessere rechtliche Handhabe gegen illegale Aktivitäten im Internet zu haben. Aber leider hat es weniger die Kriminellen beunruhigt, sondern zunächst vor allem studierte Anwälte auf den Plan gerufen, die ihr Geld mit Abmahnungen verdienen. Resultat: wer derzeit eine geschäftliche E-Mail ohne die im Geschäftsbrief üblichen Angaben verschickt, riskiert eine rechtlich korrekte, moralisch aber bedenkliche Abmahnung und damit einige Hundert Euro Anwaltsgebühren. Wenn es erstmal passiert ist, kann man sich nicht mehr dagegen wehren - die Abmahnungen sind rechtens.

Auch die durch unsere Applikationen erstellten automatisierten E-Mail-Berichte, die ggf. direkt an einen Geschäftspartner weitergeleitet werden, können bei fehlendem Anhang nach dem neuen Gesetz als Rechtsverstoß geahndet werden. Selbstverständlich bezieht sich das Gesetz nicht auf die nur intern versendeten Auswertungen, die nicht als Geschäftsbrief anzusehen sind. Gehen aber zum Beispiel automatisch erzeugte PDV-LIS-Berichte als QS-Nachweis direkt an einen Geschäftspartner, so ist der Hinweis auf den Absender, Handelsregister, Vorstand/Geschäftsführung wie auf normalen Geschäftsbriefen eine Verpflichtung.

Daher lässt sich mit der jeweils neuesten Version der betroffenen Applikation ab sofort festlegen, dass an jeden durch den Reportserver erstellen Bericht, der per E-Mail verschickt wird, automatisch eine Datei mit den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten angehängt ist. Kunden mit Wartungsverträgen und einer entsprechenden Lizenzierung profitieren automatisch mit dem nächsten Update von dieser Erweiterung. Bis das Update in Ihrem Unternehmen verteilt ist, empfehlen wir jedoch, durch manuelles Anfügen der entsprechenden Daten in die Berichte auf die Einhaltung dieses Gesetzes persönlich zu achten.