Branchen
Glossar von A bis Z
| Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) als Chance nutzen |
|
|
|
Seit Inkrafttreten der Novelle der Nachweisverordnung am 1. Februar 2007 stehen Abfallerzeuger, -spediteure, -verwerter und -entsorger gleichermaßen vor einer Herausforderung. Spätestens ab 1. April 2010 muss das Nachweisverfahren für Abfälle – Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register – in elektronischer Form durchgeführt werden. Die bisherigen Papier-Formulare werden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form umgestellt. Von der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens verspricht sich der Gesetzgeber eine nachhaltige Entlastung der gesamten Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Doch bevor es dazu kommen kann, sind sämtliche betroffene Unternehmen aufgefordert, die bisherigen Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Datenaustausch nur noch elektronischKünftig müssen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register (entspricht dem bisherigen Nachweisbuch) über einen Rechner mit Internetverbindung erstellt werden. Alle rechtsverbindlichen Dokumente sind durch eine zertifizierte, elektronische Signatur – eine Art „digitaler Fingerabdruck“ – zu unterzeichnen. Diese Signatur wird durch eine personengebundene Chip-Karte mit den codierten persönlichen Unterschriftdaten und einer Code-Nummer realisiert, die über spezielle Kartenlesegeräte eingelesen werden können. Die Chip-Daten werden mit dem Nachweisdokument virtuell verbunden und „elektronisch versiegelt“. Anschließend werden die so gesicherten Daten zur Nachweisführung an die eigene IT zur weiteren Verwaltung übermittelt. Der Datenaustausch zwischen den Betrieben und den Behörden wird bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) geführt. Die Datenstrukturen für den Austausch basieren auf standardisierten XML-Schnittstellen, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit spezifiziert wurden. Kleinere Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Daten zur Übermittlung direkt online einzupflegen; manche Unternehmen werden mit schlüsselfertigen Lösungen, bei denen nach Volumen abgerechnet wird, eine akzeptable Lösung finden. Für größere Betriebe mit entsprechendem Datenaufkommen sind beide Wege unbefriedigend und/oder zu Chancen und PotentialFür diese Unternehmen bietet sich die große Chance, vorhandene interne IT-Prozesse und Abläufe – Versandlösungen, Wareneingangskontrolle, Labor-Überwachung der Deklarationen, Lieferantenverzeichnisse etc. – homogen in die elektronische Abfallnachweisverordnung einzubinden. Die Vermeidung von Mehrfacheingaben, doppelter Datenhaltung und Pflege spricht ebenso für eine Integration in vorhandene Softwarestrukturen wie die zahlreichen Möglichkeiten, die eANV positiv zur Gewinnung weiterer Informationen zu nutzen. Die pdv-software GmbH entwickelt die nötigen Schnittstellen zu den zertifizierten Komponenten, um das an das ZKS abzuliefernde Datenformat zu erzeugen, stellt dabei die Signatur über zugelassene Signaturverfahren sicher und rundet die Lösung auf Wunsch mit einer Dokumentenverwaltung inkl. umfangreichem Berichtswesen ab, um die ein- und ausgehenden Nachweise effektiv organisieren zu können. Als homogene Gesamtlösung betrachtet – d.h. mit der Einbeziehung der Lieferantendaten, dem Datenbestand der europäischen Abfallkataloge, intern hinterlegten Informationen über die Anfallstellen etc. – braucht die eANV nicht mehr als Kosten verursachende Pflichtaufgabe verstanden werden, sondern bietet ein großes Potential, die Informationsströme effektiv und gewinnbringend für die nachhaltige Optimierungsprozesse zu nutzen. Egal, welcher Weg eingeschlagen werden soll: betroffene Unternehmen müssen bedenken, dass die elektronische Nachweisführung schon ab April 2010 Pflicht ist; die Übergangsphase läuft bereits. Es bleibt bis dahin nicht viel Zeit, um das Verfahren in die vorhandene IT zu integrieren und die Einhaltung der Datenformate und Kommunikationsbedingungen im Zusammenspiel mit der ZKS zu erproben. Sofern Ihr Unternehmen von dem neuen Abfallnachweisverfahren betroffen ist, beraten Sie unsere Spezialisten gerne und unverbindlich über die notwendigen Schritte, um Ihre Abläufe und Systeme an die verbindlichen Anforderungen anzupassen.
|

